Vaatz bleibt dran!

Die neue Saison steht vor der Tür, und langsam gewöhnt man sich ja schon an die rechtliche Unsicherheit, mit der man als Anbieter von gewerblicher Sportschifffahrt sein Geschäft hierzulande betreiben muss.

Neues Label, alte Probleme:

Wie bereits berichtet, arbeitet das BMVI, wie sich das Verkehrsministerium jetzt nennt, nach wie vor an einer Neuregelung für unsere Branche. In diesem Zusammenhang wurde die höchst umstrittene Verordnung des vorletzten Jahres nicht etwa, wie oftmals behauptet, außer Kraft gesetzt. Jedoch wurde in einer weiteren Verordnung angeordnet, die Neuregelung nicht anzuwenden. Sozusagen eine Außerkraftsetzungsverordnung der Änderungsverordnung zur Verordnung… Alles klar?

Muss man nicht verstehen, aber Verwaltungen ticken eben etwas anders als privatwirtschaftlich orientierte Unternehmen und Individuen.

Es gibt mit dieser Außerkraftsetzungverordnung nur ein Problem: Sie ist bis zum 31.03.2014 befristet.

Wie bitte? Ja, richtig verstanden: Die „Außerkraftsetzungsverordnung der Änderungsverordnung zur Verordnung“ verliert genau dann Ihre Gültigkeit, wenn die Saison wieder beginnt.

Vaatz fragt beim Ministerium nach

Der Bundestagsabgeordnete der sächsischen CDU, Arnold Vaatz, der sich von Beginn an in dieser Sache sehr stark für eine Lösung des Problems im Sinne aller Beteiligten engagiert, hat vor diesem Hintergrund schriftlich am 15.01.2014 im BMVI nachgefragt. Dort ist nach wie vor Enak Ferlemann als Parlamentarischer Staatssekretär für die Angelegenheit zuständig.

Ferlemann hat mit einem Schreiben vom 31.01.2014 an Vaatz (liegt ElbeTaxi vor) sinngemäß geantwortet, dass eine Überarbeitung der Regelung bis zum April 2014 leider nicht möglich ist, die Ausnahmeregelungen daher „fortgeschrieben“ werden.

Auch uns gegenüber hat Staatssekretär Ferlemann im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung im letzten Herbst öffentlich ein nahezu gleichlautendes Versprechen gegeben.

Wir erwarten jetzt also in unmittelbarer Zukunft eine „Änderungsverordnung zur Außerkraftsetzungsverordnung der Änderungsverordnung zur Verordnung“…

Für die betroffenen Unternehmen ist ein so baldiger Ablauf der ohnehin schon dürftigen rechtlichen Grundlage trotz angekündigter Änderung natürlich ein absolut untragbarer Zustand. Vermutlich kann man sich im BMVI jedoch nicht soweit in Unternehmerköpfe hineinversetzten. Wir persönlich rechnen daher mit einer Veröffentlichung in den letzten Märztagen.

Thema bleibt heiß

Unabhängig von der bevorstehenden Verlängerung bisheriger Ausnahmeregelungen bleibt das Thema natürlich spannend. Denn man muss kein Politiker sein, um zu erkennen, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hinter den Kulissen auch weiterhin fleißig Pläne schmiedet, unser Geschäft zu verbieten.

Nicht anders lässt es sich erklären, dass das Ministerium nach wie vor keinerlei Dialog sucht. Trotz Aufforderungen, die Branche in die Gestaltung einer Neuregelung einzubeziehen, wird eisern geschwiegen und, vorbei an den betroffenen Unternehmen und Parlamentariern, an einem Neuentwurf gemeißelt. Dieser, so ist zu vernehmen, wird in seiner Härte den ersten gescheiterten Versuch noch deutlich in den Schatten stellen.

Aber wie wir Arnold Vaatz bisher kennen gelernt haben, wird er sich von der Verwaltung sicher nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen lassen und weiter an der Sache dran bleiben!

 

 

 

 

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