Neue Verordnung mit Fehlern verkündet

In unserem letzten Artikel „Neues aus Berlin“ vom 21.03.2014 hatten wir eine neue Verordnung unter die Lupe genommen, die die Ausnahmeregelung zur Weiterführung unseres Geschäftsbetriebes um ein weiteres Jahr verlängern soll. Hierfür wäre es notwendig gewesen, in einer älteren Verordnung vom Juli letzten Jahres an zwei Stellen das Datum „31.03.2014“ durch das Datum „31.03.2015“ zu ersetzen. Die uns vorliegende Fassung der neuen Regelung ändert jedoch nur eines der beiden Daten.

Klare und schnelle Richtigstellung durch das Ministerium

Wir haben uns daher an das Verkehrsministerium gewendet und mit einer gewissen Dringlichkeit um eine Klarstellung gebeten, ob dieses Datum absichtlich unverändert blieb, oder lediglich vergessen wurde. Sehr positiv überrascht waren wir, tatsächlich postwendend eine sehr eindeutige Antwort des Ministeriums zu erhalten (Auszug aus dem Schreiben von Enak Ferlemann vom 07.04.2014):

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Ferlemann, der in seiner Funktion als parlamentarischer Staatssekretär im BMVI auf allerhöchster Ebene der Bundesregierung agiert, dürfte über die neuerliche Fehlleistung seiner nachgeordneten Verwaltung wenig begeistert gewesen sein. Umso höher ist es ihm anzurechnen, dass er unverzüglich reagierte und diesen Fehler ohne großes Wenn und Aber auch als solchen bezeichnete. Wir setzen daher weiter große Hoffnung darauf, in die Erarbeitung zukünftiger Regelungen verstärkt und frühzeitig eingebunden zu werden. So könnten möglicherweise weitere Pannen der ganz offensichtlich bereits mit kleinsten Änderungen völlig überforderten Fachabteilung der WSV und inhaltliche Unschärfen künftiger Regelungen von vornherein minimiert werden.

Vergessenes Datum für unsere Sportboote irrelevant

Wie Staatssekretär Ferlemann weiter anmerkt, sind von dem vergessenen Datum nur Flösse, nicht aber Sportboote betroffen. Allerdings haben sich auf unseren Vorschlag hin alle relevanten Marktteilnehmer unserer Region Anfang letzten Jahres zu einer Initiative zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorangetriebene Abschaffung der gewerblichen Sportschifffahrt zu verhindern. Im Sinne dieser Initiative war es erforderlich, nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Branchenkollegen Klarheit zu schaffen.

 

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