Corona 2021 – So geht Sächsisch!

Mai 2021: Endlich sinken die Inzidenzen! Keine Spur der befürchteten Überlastung des Gesundheitssystems. Die „Bundesnotbremse“ ist in Dresden und vielen anderen Regionen längst wieder außer Kraft. Da werden Sie doch wohl wieder eine individuelle Bootsfahrt machen können!? Denken Sie?

Überall begrüßen Gastwirte wieder Restaurantbesucher, Urlaubsreisen an die Küste sind auch wieder möglich. Scharenweise fahren gemietete Boote über die Flüsse, auf den Gewässern der gesamten Republik legen wieder Schiffe mit fröhlich winkenden Gästen zu Ausflugsfahrten ab.

Der gesamten Republik? Nicht ganz.

Bilder wie dieses Beispiel aus Travemünde sind derzeit in Sachsen nicht vorgesehen.

Eine kleine Provinz im Osten des Landes schützt ihre Bevölkerung eisern weiterhin vor derlei Bedrohungen.

Und zwar völlig losgelöst vom Infektionsgeschehen.

Richtig gelesen: Ausflugsschifffahrt ist in Sachsen schlicht verboten. Egal bei welcher Inzidenz. Während für viele Lebensbereiche, auch und gerade im Bereich der Freizeitgestaltung, inzidenzabhängige Öffnungsklauseln in der Sächsischen Coronaschutzverordnung definiert sind, gibt es für bestimmte Arten der Freizeitgestaltung, sicherlich nur für die gefährlichsten, inzidenzunabhängige Verbote. Prostitution zum Beispiel. Und touristische Bahn-, Bus- und Schiffsfahrten. Ist wohl in den Augen eines Beamten oder Politikers dasselbe. Vielleicht fahren die Beamten des Freistaats aber auch einfach nur zu selten Bahn, Bus oder Schiff, um einen Vergleich ziehen zu können.

Jetzt könnte der aufmerksame Beobachter einwenden „Das kann ja gar nicht stimmen! Ich habe am Wochenende nämlich eine Rundfahrt mit der Dresdner Parkeisenbahn gemacht! Also sind solche Angebote doch erlaubt, oder?“

Ganz klares JEIN!

Ein gut gefüllter Waggon der Dresdner Parkeisenbahn am Pfingstwochenende

Die Parkeisenbahn ist nämlich nicht so ein schnöseliger Privatunternehmer wie wir! Die Parkeisenbahn, das ist ein reinrassiger Staatsbetrieb, also so etwas wie früher ein VEB. Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des Freistaats. Da spielt es keine Rolle, dass dort im Gegensatz zu unseren Fahrten nicht nur ein Hausstand mitfährt, sondern waggonweise die halbe Stadt vermischt wird. Manche sind eben gleicher. Wie das juristisch vertretbar ist? Ganz einfach: Man definiert das staatliche Fahrgeschäft einfach zum Museum um, und Museen dürfen doch öffnen! Pro Waggon (6m lang) 16 Sitzplätze.

Leuchtet ein, oder? Über Öffnung und Schließung entscheidet nicht das Infektionsgeschehen, sondern wem der Umsatz zufließt bzw. wessen Geld verbrannt wird.

Naja, wir dachten, wenn wir schon keine Touren anbieten dürfen, vermieten wir wenigstens unsere Boote an Selbstfahrer. Das ist und war ja nun wirklich in ganz Deutschland erlaubt. Sicherheitshalber haben wir das dann noch einmal ausführlich als Anfrage an das (sachlich zuständige) „Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ geschickt. Einfühlsam antwortete uns Norina Gneist, Bürgerbeauftragte des Ministeriums, mit einem überschwänglichen Einzeiler:

„Sehr geehrter Herr Cüppers,

die Vermietung von

(Sport)booten ist eine gewerbliche Freizeitaktivität.

Mit freundlichen Grüßen

Norina Gneist
Bürgerbeauftragte
_________________________________________

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT“

Die Rechtsfolge dieser Aussage gemäß Sächsischer Coronaschutzverordnung mussten wir uns selbst heraussuchen: Ist verboten. Inzidenzunabhängig. § 22. Ahnten wir schon.

To make a long story short:

Unsere Touren an der frischen Luft, in einem offenen Boot, ohnehin nur bei schönem Wetter, selbst für nur einen Hausstand, bleiben erstmal inzidenzunabhängig verboten!

Danke für nichts, lieber Freistaat

 

 

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